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AGB
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Die folgenden Vereinbarungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zwischen HARALD KLUCK IT, 52499 Baesweiler, Erich-Kästner-Str. 13 und dem Auftraggeber (Kunde).

Internetdienste

  1. KLUCK IT stellt Kunden Festplattenkapazität auf einem Internetserver bis zu einem im Auftrag festgelegten Umfang zur Verfügung. Diese kann der Kunde zur Präsentation von Internetauftritten nutzen.
  2. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Inhalte, die innerhalb seiner Präsentation zugänglich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung des Teledienstgesetzes (TDG).
  3. Auch für durch KLUCK IT erstellte Internetauftritte trägt der Kunde die volle Verantwortung. Vom Kunden gelieferte Vorlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. KLUCK IT ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verwendung zu überprüfen.
  4. In Bezug auf die Einhaltung des TDG kann KLUCK IT keine Rechtsauskünfte erteilen.
  5. KLUCK IT ist berechtigt, nach bekannt werden der Präsentation von strafrechtlich oder zivilrechtlich relevanten Daten, gehostete Internetpräsenzen außer Dienst zu stellen. Die Berechtigung besteht auch bei Beanstandung durch Dritte bis zur Klärung.
  6. Der Server darf durch die Dateien, Skripten und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können.
  7. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, eine lokale Sicherung aller Daten, die auf Server bei KLUCK IT aufgespielt werden, bei sich bereitzuhalten. KLUCK IT übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. KLUCK IT übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, KLUCK IT können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt.
  8. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen KLUCK IT oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen KLUCK IT erhoben werden, ist KLUCK IT berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
  9. KLUCK IT stellt Kunden E-Mail Dienste zur Verfügung. Diese sollen dem persönlichen Nachrichtenaustausch des Kunden dienen und dürfen nicht zur Versendung von unerwünschten Werbebotschaften und Spam genutzt werden.
  10. Zum Schutz vor Spam- und Virenangriffen setzt KLUCK IT automatisierte Viren- und Spamschutzfilter ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seltenen Fällen auch erwünschte Nachrichten zurückgewiesen werden können.[nbsp] [nbsp]
  11. Domains werden von KLUCK IT auf den vom Kunden angegebenen Namen registriert. Der Kunde gewährleistet, dass ihm das Recht der Nutzung des gewünschten Domain-Namens uneingeschränkt zusteht. Er wird KLUCK IT von Ansprüchen Dritter freistellen.
  12. Bei einem Providerwechsel muss die Domain durch den Kunden innerhalb von 2 Monaten von KLUCK IT abgezogen werden, ansonsten ist KLUCK IT zur Löschung der Domain berechtigt.
  13. Unbefristete Verträge laufen zunächst 12 Monate und sind anschließend mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende kündbar, für Angebote aus Sonderaktionen können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten darauf hingewiesen wird. Die Abrechnung erfolgt Quartalsweise im Voraus.
  14. Preise können sich jederzeit ändern. Eine Erhöhung der Preise ohne gleichzeitige Verbesserung der Leistung berechtigt den Kunden zur Kündigung des betroffenen Vertrags. Ist eine Rechnung vier Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist KLUCK IT berechtigt, den Abruf der Domains des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Nach weiteren 8 Wochen ist KLUCK IT berechtigt, Domain-Registrierungen zu kündigen (CLOSE).
  15. KLUCK IT legt äußerst großen Wert auf eine hohe Zuverlässigkeit des Servers, der mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen wird. Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen usw. nicht ganz auszuschließen. KLUCK IT gibt eine 99%-ige Verfügbarkeitsgarantie für seine Server. Fällt der Server in einem Kalendermonat für länger als 1% aus, erhält der Kunde auf Wunsch für diesen Monat seine Gebühr gutgeschrieben. Diese Verfügbarkeitsgarantie gilt nicht für angekündigte Wartungszeiten und Probleme außerhalb des Einflussbereichs von KLUCK IT (z.B. bei h öherer Gewalt oder Verschulden Dritter). Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen KLUCK IT wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn KLUCK IT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  16. Anspruch auf die Bezahlung von Provisionen gegenüber Resellern besteht nur, wenn der vermittelte Kunde seinen, durch die Vermittlung entstandenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber KLUCK IT vollständig nachgekommen ist.

Softwareerstellung

  1. Vertragsgegenstand (VG) ist jeweils das von KLUCK IT im Zusammenwirken mit dem Kunden selbständig zu entwickelnde und dem Kunden zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramm.
  2. Benutzungsanleitung, Quellcode, Dokumentation und weitere Unterlagen sind einzeln zu beauftragende Leistungen.
  3. KLUCK IT erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden ein Pflichtenheft. Dieses hat alle in der Planungsphase für KLUCK IT erforderlichen Informationen über die den VG umfassenden Anwendungsgebiete zu enthalten.
    Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.
  4. Die Software wird von KLUCK IT in der Weise erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
  5. Bei Auftragsannahme wird ein Fertigstellungszeitraum veranschlagt. Dieser beginnt mit dem Tag des Vorliegens aller Informationen, die KLUCK IT zur Durchführung des Auftrags benötigt.
  6. Der sich aus dem Fertigstellungszeitraum ergebende Termin wird bei vom Kunden verlangten erheblichen Vertragsänderungen unwirksam.
  7. KLUCK IT räumt dem Kunden [nbsp]ein ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches Nutzungsrecht des Vertragsgegenstandes ein. Weitere Vervielfältigung, außer zum Zwecke der Datensicherung, bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
    Soweit nicht in Sondervereinbarungen eine andere Reichweite des Nutzungsrechts vereinbart wurde.
  8. Der Quellcode verbleibt bei Kluck IT. Kluck IT verpflichtet sich, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen unverzüglich zu beseitigen.
  9. Der Kunde erkennt die geistige Leistung von Kluck IT an und sichert die vertrauliche Behandlung offen liegenden Quellcodes zu. Eine auszugsweise oder vollständige Übernahme der Programmierleistung in andere Projekte ist nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Kluck IT erlaubt.
  10. Mit der Installation der Software und Einweisung des Kunden beginnt eine maximal 30 Tage dauernde Testphase, in der sich der Kunde von der ordnungsgemäßen Funktionsweise überzeugen kann. Probeläufe finden lediglich an Musterdaten statt oder an solchen, die durch eine seitens des Kunden durchgeführte Datensicherung, wieder herstellbar sind.
    Der Kunde teilt während der Testphase auftretende Mängel umgehend mit, damit diese noch innerhalb der Testphase behoben werden können.
    Die Testphase endet mit der Abnahme. Unwesentliche Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn KLUCK IT unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.
    Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von KLUCK IT gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich KLUCK IT die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.
  11. Die Vergütung richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen oberhalb von € 1.000,- kann KLUCK IT Teilzahlungen bei Auftragserteilung, Installation und Abnahme verlangen.
  12. Abgerufene Dienstleistungen, die über das Auftragsvolumen hinaus gehen, werden mit € 70,– je Stunde vergütet.
  13. KLUCK IT ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zu treffen (Dongle, o.ä.), die dem Schutz des Eigentumvorbehalts beim Nichteinhalten der Zahlungsverpflichtung des Kunden dienen.
  14. Wenn gewerblicher Abnehmer
    KLUCK IT übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme keine Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt KLUCK IT in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
  15. Bei Eingriff des Kunden in offen liegende Teile des Quellcodes oder dem Versuch der Dekompilierung erlischt jegliche Gewährleistungspflicht.
  16. Bei in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelter Individualsoftware, die im laufenden Betrieb auf Weisung des Kunden vorgenommen werden und ohne Zwischenabnahme weiterverwendet wird, übernimmt KLUCK IT keinerlei Haftung für Fehlfunktionen und daraus entstehende Schäden.
  17. KLUCK IT haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet KLUCK IT nur bis zum Auftragsvolumen.
    Soweit[nbsp] vorstehend[nbsp] nicht anderes schriftlich geregelt ist, ist die Haftung auf[nbsp] Schadensersatz[nbsp] – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften[nbsp] deshalb[nbsp] nicht[nbsp] für[nbsp] Schäden,[nbsp] die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden[nbsp] sind;[nbsp] insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstige[nbsp] Vermögensschäden[nbsp] des[nbsp] Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt[nbsp][nbsp] nicht,[nbsp][nbsp] soweit[nbsp][nbsp] die[nbsp][nbsp] Schadensursache[nbsp][nbsp] auf[nbsp] Vorsatz[nbsp] oder[nbsp] grober Fahrlässigkeit[nbsp] beruht[nbsp] oder[nbsp] Schäden[nbsp] aus[nbsp] der[nbsp] Verletzung des Lebens, des Körpers[nbsp] oder[nbsp] der[nbsp] Gesundheit geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht,[nbsp][nbsp][nbsp] soweit[nbsp][nbsp] [nbsp]der[nbsp][nbsp][nbsp] Verkäufer[nbsp][nbsp] eine[nbsp][nbsp] Kardinalpflicht[nbsp][nbsp] bzw.[nbsp][nbsp] eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des[nbsp] Verkäufers[nbsp] auf[nbsp] den[nbsp] vertragstypischen[nbsp] vorsehbaren Schaden begrenzt. Soweit[nbsp] die[nbsp] Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die[nbsp][nbsp] persönliche[nbsp] Haftung[nbsp] der[nbsp] Angestellten,[nbsp] Arbeitnehmer,[nbsp] Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  18. KLUCK IT verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über den Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.

Schlußbestimmungen

  1. Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind stets schriftlich festzuhalten.
  2. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser Vereinbarungen ist KLUCK IT zur fristlosen Kündigung eines Vertrags berechtigt.
  3. Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von KLUCK IT örtlich zuständig.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 1.September 2006

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